Vor dem Auslandsaufenthalt

Nur wenige Schritte bis in Ihr Auslandssemester

Bevor die große Reise beginnt, gibt es für Sie ein paar organisatorische Dinge zu erledigen. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen, die es nach der Bewerbung zu beachten gilt.

Sie haben sich noch nicht beworben? Dann finden Sie hier die passenden Informationen!

Die Abgabe der Online-Registrierung

Im Fall einer Zusage erhalten Sie von uns eine Nominierungs-Email, die den Link zum offiziellen Registrierungs-Portal der Abteilung Internationales enthält und die Anmeldung als Erasmus+-Stipendiat:in in Mainz einleitet. Über den Link registrieren Sie sich als Erasmus+-Stipendiat:in.
Am Ende der Registrierung wird ein Dokument generiert, dass Sie unterschrieben dem Erasmus-Büro Soziologie zu kommen lassen. Dazu können Sie entweder in die Sprechstunde der Erasmus-Koordination kommen, es in den Briefkasten des Studienbüros (Raum 03.320, Georg-Forster-Gebäude) werfen oder per Mail senden.

Dann leiten wir Ihre Registrierung an die Abteilung Internationales weiter. Daraufhin erhalten Sie alle notwendigen Dokumente, die im Rahmen des Erasmus+ Programms auszufüllen sind. Lesen Sie sich bitte die Erklärungen und Informationen zur fristgerechten Abgabe der Erasmus+-Dokumente aufmerksam durch!

Dokumente zum Downloaden finden Sie hier.

Das Online Learning Agreement

Eines der wichtigsten Instrumente für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist das Learning Agreement. Für alle Studierenden, die ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+ Programms absolvieren, ist der Abschluss eines Learning Agreements verpflichtend. Seit dem Wintersemester 2021/2022 wird hierfür eine Online Learning Agreement abgeschlossen.

Im Online Learning Agreement wird vereinbart, welche Kurse im Ausland absolviert werden und für welche Kurse/Module diese angerechnet werden können. Dieses setzt voraus, dass Sie sich intensiv mit dem Kursangebot der Gastuniversität auseinandergesetzt haben und die Kurswahl mit Ihrem/Ihrer Ansprechpartner*in im Studienbüro besprochen haben. Das Online Learning Agreement muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von allen drei Parteien genehmigt werden (Studierenden, Heimatuniversität, Gastuniversität).

Die Abteilung Internationales muss Sie für diese Funktion erst freischalten. Das Erasmus+ Büro der Abteilung Internationales informiert Sie sobald dies geschehen ist. Sie erhalten dann ebenfalls weitere Informationen zum Umgang mit der Datenbank.

Die Heimatuniversität bestätigt durch ihre Genehmigung, dass die gewählten Kurse anrechenbar sind, und die Gastuniversität erklärt, dass der Studienplan voraussichtlich realisierbar ist.

FAQ "Vor dem Auslandsaufenthalt"

Wenn Sie vorbereitende Sprachkurse besuchen möchten, bietet Ihnen die JGU verschiedene Möglichkeiten, zu denen Sie sich über Jogustine anmelden können. Weitere Informationen finden Sie hier.

In einem zweiten Schritt müssen Sie sich an der Gastuniversität anmelden. Die Fristen für die Anmeldung an der Partneruniversität sind unbedingt einzuhalten; je nach Universität liegen diese zwischen April und Juni für das Wintersemester und für das Sommersemester zwischen Oktober und Dezember.

Die Anmeldung ist in der Regel online über die Homepage der Gastuniversität durchzuführen bzw. werden Sie von den Gastuniversitäten per E-Mail angeschrieben und über den Anmeldeprozess informiert. Das online generierte Anmeldeformular ist auszudrucken und fristgerecht mit allen anderen angeforderten Unterlagen an die Gastuniversität zu senden - an den meisten Universitäten kann dies auch per E-Mail geschehen.

Häufig ist eine englische Übersicht über die bisher in Mainz erworbenen Studienleistungen einzureichen. Ein englisches Transcript of Records können Sie unter Angabe Ihrer Matrikelnummer beim Prüfungsamt des Fachbereich 02 anfordern. Dies ist auch per E-Mail möglich.

Sollten Sie einen Sprachnachweis benötigen, wenden Sie sich bitte an das Erasmus+ Büro Soziologie.

Die Bearbeitungszeiten an den Gastuniversitäten können sich unter Umständen etwas hinauszögern, vor allem an denjenigen Universitäten, die viele internationale Studierende betreuen. Sollten Sie aber auch nach mehr als zwei Monaten nach Ihrer Anmeldung keine Antwort bekommen, sollten Sie aktiv werden. Informieren Sie uns und nehmen ggf. direkten Kontakt zur Gastuniversität auf.

Es gibt kaum feste Vorschriften. In der Regel ist ein Sprachkurs zu absolvieren. Darüber hinaus sind Soziologie-Kurse im Rahmen von mindestens 15 ECTS zu belegen. Dabei sind die Voraussetzungen der Partneruniversität zu beachten.

In schwierigen Fällen  –  etwa dann, wenn nur wenige oder sogar gar keine Soziologieveranstaltungen angeboten werden – sollten Sie sich unbedingt bei uns melden!

Nein – das Auslandsstudium soll für Ihr Studium an der JGU relevant sein, aber Sie können auch Kurse belegen, die z.B. Ihr Spezialgebiet vertiefen oder so an der JGU gar nicht angeboten werden. Sie müssen noch nicht mal ausschließlich Ihr Kernfach studieren – vielleicht gibt es ja fachverwandte Kursangebote an Ihrer Wunschhochschule oder Kurse, die eines Ihrer Fächer erweitern?

Oft erhalten Bewerber:innen direkt Informationen von den Gastuniversitäten über das Kursangebot mit den Unterlagen zur Anmeldung. Ist das nicht der Fall, müssen Sie sich selbstständig über die Internetseiten der Universität über den Semesterplan informieren. In einigen Ländern (bspw. Frankreich, Spanien) kann es vorkommen, dass das endgültige Kursprogramm erst zum Vorlesungsbeginn bekannt gegeben wird. Gibt es keine aktuellen Informationen, können vergangene Semester Anhaltspunkte zum angebotenen Programm bieten, weil die Kurse oftmals im Turnus angeboten werden.

Die engere Kursauswahl sprechen Sie mit der Erasmus+-Koordination ab. Ihre Wahl wird zusätzlich im Online Learning Agreement (OLA) festgehalten.

Trotz eines Auslandssemesters müssen die in Mainz üblichen Semestergebühren regulär überwiesen werden. Die Kosten für das Semesterticket, die den Großteil der Semestergebühren ausmachen, können allerdings zurückerstattet werden. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Asta stellen. Folgendes sollten Sie jedoch bedenken: Da die Semesterzeiten im Ausland deutlich von unseren abweichen, kehren einige Auslandsstudierende bereits zwei bis drei Monate vor deutschem Semesterende nach Mainz zurück. Planen Sie also nicht, die Zeit im Ausland bis zum nächsten Semesterbeginn in Deutschland auszunutzen, könnte das Semesterticket trotzdem im Anschluss an das Auslandssemester benötigt werden.

Ein Urlaubssemester beurlaubt Sie von Ihren Pflichten an der JGU. Das bedeutet, Sie können an der JGU keine Prüfungsleistungen absolvieren - an der Partneruniversität schon! Die im Ausland erbrachten Leistungen können trotz Beurlaubung anerkannt werden. Das Urlaubssemester kann Sie somit vor einer möglichen Wiederholungsprüfung schützen, die Sie ggf. ablegen müssen, aber nicht können, da Sie im Ausland sind. Durch das Urlaubssemester verschiebt sich die Wiederholungsfrist.

Außerdem steht Ihr Fachsemesterzähler still. Verbringen Sie beispielsweise Ihr 5. Fachsemester im Ausland als Urlaubssemester, zählt erst das darauffolgende Semester an der JGU offiziell als Ihr 5. Fachsemester.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Prinzipiell ist das möglich. Die Veranstaltungen des Beifachs können zusätzlich zu den 15 ECTS in Soziologie besucht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Gasthochschule dem Besuch der Veranstaltungen zustimmt. Besonders dann, wenn diese aus einem anderen Fachbereich sind (die Institute an anderen Universitäten sind teilweise ganz anders strukturiert), ist es empfehlenswert im Vorfeld bei der Partneruniversität anzufragen, ob die Möglichkeit dazu besteht. Bezüglich der Anerkennung der Leistungen an der JGU muss die jeweilige Studienberatung des Beifachs kontaktiert werden.

Sie können uns gerne ansprechen, wenn Sie möchten. Sie können sich auch im Internet informieren:
1. Unter www.auswaertiges-amt.de finden Sie unter „Sicher Reisen“ Portraits aller Länder weltweit, die auch gesellschaftliche Themen und Sicherheitsfragen ansprechen.
2. Informieren Sie sich bei ilga.org über die Rechtslage in Ihrem Zielland.
3. Schauen Sie auf der Website Ihrer Gastuniversität, ob es dort Studierendeninitiativen gibt, die Sie ansprechen.
4. Suchen Sie im Internet nach Erfahrungsberichten zu Ihrem Ziel, die vielleicht relevante Hinweise enthalten, und nach Blogs wie z.B. den Gay Travel Index.