Nach dem Auslandsaufenthalt

Willkommen zurück! Schön, dass sie wieder hier sind.

Willkommen zu Hause! Wir freuen uns, dass Sie wieder hier sind.

Ein paar kleine organisatorische Dinge sind auch jetzt im Anschluss an Ihr Auslandssemester noch zu beachten. Auf dieser Seite haben wir einen Überblick für Sie zusammengestellt.

Sollten Sie dennoch offene Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne!

Einzureichende Unterlagen

Haben Sie alle notwendigen Unterlagen bei den jeweiligen Parteien eingereicht? Informationen darüber, welche Unterlagen bis wann einzureichen sind finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass sie erst nachdem Sie diese Unterlagen eingereicht haben, Ihre zweite Förderrate (ca. 30 % der Fördersumme) erhalten.

Der Online-Survey der EU

Sie erhalten nach Ende Ihres Aufenthaltes von der EU automatisch per E-Mail eine Aufforderung zum Ausfüllen eines Online-Survey. Hier werden Sie zu Ihren Erfahrungen während Ihres Auslandsaufenthaltens befragt. Das Ausfüllen dauert ca. 15 Minuten und ist Pflicht für den Erhalt des Erasmus+ Stipendiums!

Unser Erasmus+ Infoabend

Bitte beachten Sie, dass Sie die Zusage zu einem Auslandsjahr dazu verpflichtet am darauffolgenden Info-Abend als Ansprechpartner:in für interessierte Studierende zur Verfügung zu stehen und bei diesem mitzuwirken.

Noch immer Fernweh?

Dann schauen Sie doch mal, ob die Internationalisierung für zu Hause etwas für Sie bereithält!

FAQ "Nach dem Auslandsaufenthalt"

Theoretisch ja, Studierende können pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) bis zu 12 Monate über Erasmus+ Studium/Praktikum gefördert werden. Wenn Sie im gleichen Studienzyklus bereits gefördert wurden, werden die bereits geförderten Monate von der maximalen Förderdauer abgezogen und die restliche Dauer steht Ihnen noch zur Verfügung.

Ein zentrales Anliegen des Erasmus+-Programms ist die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen an der Heimatuniversität. Hierzu wird der Besuch der an der Gasthochschule angebotenen Lehrveranstaltungen vor der Abreise mit dem Erasmus+-Büro Soziologie abgesprochen und offiziell von der Erasmus+-Koordination genehmigt. Sprechen Sie Ihre Kurswahl immer vorher ab!

Nur die mit uns abgesprochenen und auf dem Online Learning Agreement festgehalten Kurse als Studienleistung anerkannt werden. Für die Anerkennung benötigen wir das Transcript of Records über Ihre im Ausland belegten und bestandenen Kurse. Dieses Dokument erhalten Sie von der Gastuniversität. Weiterhin benötigen wir einen ausgefüllten Antrag auf Anerkennung.

Sie haben Veranstaltungen in ihrem Beifach besucht und möchten sich diese nun anerkennen lassen? Bezüglich dieser Anerkennung der Leistungen an der JGU, muss die jeweilige Studienberatung des Beifachs kontaktiert werden.