Die Frage nach dem besten Zeitpunkt hängt davon ab, an welche Bedingungen ein Auslandsstudium geknüpft wird. Die optimale Integration in den Studienverlaufsplan und Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen kann generell nicht garantiert werden. Es hängt vielmehr davon ab, wie das Auslandssemester individuell geplant wird. Wir empfehlen aber, sich nicht zu sehr von Regelstudienzeiten leiten zu lassen, sondern selbstbewusst die eigenen Ziele zu verfolgen.
Bachelor-Studium
Im Bachelorstudiengang empfehlen wir einen Aufenthalt im 4. und oder 5. Fachsemester. Besonders die Lehrveranstaltungen der gegenstandbezogenen Soziologien (Orientierung) sowie Vertiefungs- und Wahlveranstaltungen eigenen sich besonders gut für einen Auslandsaufenthalt.

Master-Studium
Für Masterstudierende gibt es in dem Sinne keine Empfehlung. Hier muss das Auslandssemester individuell geplant werden. Allerdings gilt zu beachten, dass das empirische Projekt, das sich über 2 Semester erstreckt, unbedingt zusammenhängend belegt werden muss und nicht unterbrochen werden kann.
Ein zentrales Anliegen des Erasmus+ Programms ist die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen an der Heimatuniversität. Hierzu wird der Besuch der an der Gasthochschule angebotenen Lehrveranstaltungen vor der Abreise mit dem Erasmus+ Büro Soziologie abgesprochen und offiziell von der Erasmus+ Koordination genehmigt. Sprechen Sie Ihre Kurswahl immer vorher ab!
Nur die mit uns abgesprochenen und auf dem Online Learning Agreement festgehalten Kurse können als Studienleistung anerkannt werden. Für die Anerkennung benötigen wir das Transcript of Records über Ihre im Ausland belegten und bestandenen Kurse. Dieses Dokument erhalten Sie von der Gastuniversität. Weiterhin benötigen wir einen ausgefüllten Antrag auf Anerkennung.
Zudem ist das Einreichen eines Erfahrungsberichts Voraussetzung für eine erfolgreiche Anerkennung.
Leider können Sie sich nicht für die Erasmus+ Partnerschaft anderer Fächer bewerben, aber Sie sind ja nicht auf Erasmus+ beschränkt! Die JGU hat noch andere Partnerhochschulen und außerdem gibt es auch sog. Individualstipendien, zB. Bei Promos oder DAAD.
Weitere Informationen zu den Partnerhochschulen finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Individualstipendien finden Sie hier.
Ein Vorteil des Erasmus+ Programms ist neben der finanziellen Förderung auch der verringerte organisatorische Aufwand durch vereinfachte Zulassungsverfahren und Unterstützung bei der Vorbereitung. Je nach Gastuniversität gibt es zusätzlich Hilfe bei der Unterbringung, fachliche und kulturelle Betreuung sowie in der Regel ein erleichterter Zugang zu Sprachkursen.
Ein Urlaubssemester beurlaubt Sie von Ihren Pflichten an der JGU. Das bedeutet, Sie können an der JGU keine Prüfungsleistungen absolvieren – an der Partneruniversität schon! Die im Ausland erbrachten Leistungen können trotz Beurlaubung anerkannt werden. Das Urlaubssemester kann Sie somit vor einer möglichen Wiederholungsprüfung schützen, die Sie ggf. ablegen müssen, aber nicht können, da Sie im Ausland sind. Durch das Urlaubssemester verschiebt sich die Wiederholungsfrist.
Außerdem steht Ihr Fachsemesterzähler still. Verbringen Sie beispielsweise Ihr 5. Fachsemester im Ausland als Urlaubssemester, zählt erst das darauffolgende Semester an der JGU offiziell als Ihr 5. Fachsemester.
Beachten Sie allerdings folgendes:
Das Prüfungsamt hat uns darauf hingewiesen, dass eine Beurlaubung und das Eintragen von Leistungen aus dem Auslandssemester zu Schwierigkeiten führen können, da die Eintragung von Leistungen nicht im Semester der Beurlaubung möglich ist, sondern immer erst im folgenden Semester!
Ein Beispiel: Sie sind im Wintersemester beurlaubt (01.Oktober bis 31. März). Sie kehren im Januar zurück und möchten die Anerkennung durchführen lassen. Die Anerkennung kann dann erst im Sommersemester, frühstens im April, umgesetzt werden. Sie erhalten somit auch erst dann die Leistungspunkte.
Bitte beachten Sie dies für Ihre Studienplanung, besonders mit Blick auf die Anmeldung zur Bachelorarbeit!
Zur Wiederholungspflicht:
Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes eine Wiederholungsprüfung antreten müssen, kann Sie das Zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 02 dafür entschuldigen. Sie müssen sich dann während der Prüfungsanmeldephase zu der jeweiligen Prüfung anmelden und anschließend schicken Sie dem Zentralen Prüfungsamt des Fachbereichs 02 eine Bestätigung, dass Sie ein Auslandsstudium absolvieren. Das Zentrale Prüfungsamt entschuldigt Sie anschließend für diese Prüfung.
Ein Urlaubssemester ist somit nicht notwendig.
Achtung: Dies gilt unter Umständen nicht für Ihr anderes Studienfach! Bitte sprechen Sie im Vorfeld Ihre Möglichkeiten ab.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Es gibt kaum feste Vorschriften. In der Regel ist ein Sprachkurs zu absolvieren. Darüber hinaus sind Soziologie-Kurse im Rahmen von mindestens 15 ECTS zu belegen. Dabei sind die Voraussetzungen der Partneruniversität zu beachten.
In schwierigen Fällen – etwa dann, wenn nur wenige oder sogar gar keine Soziologieveranstaltungen angeboten werden – sollten Sie sich unbedingt bei uns melden!
Nein – das Auslandsstudium soll für Ihr Studium an der JGU relevant sein, aber Sie können auch Kurse belegen, die z.B. Ihr Spezialgebiet vertiefen oder so an der JGU gar nicht angeboten werden. Sie müssen noch nicht mal ausschließlich Ihr Kernfach studieren – vielleicht gibt es ja fachverwandte Kursangebote an Ihrer Wunschhochschule?
Die Teilnahme am Erasmus+ Programm befreit Sie von Studiengebühren an der Gasthochschule. Zusätzlich wird im Rahmen des Erasmus+ Stipendiums ein Zuschuss für auslandsbedingte Mehrkosten gewährt sowie Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder mit Kindern. Die Höhe des Erasmus+ Stipendiums ist an das jeweilige Zielland angepasst. Die Länder sind in verschiedene Kategorien eingeteilt, bei denen sich die Höhe der Förderung unterscheidet. Aktuelle Informationen finden Sie bei der Abteilung Internationales.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie haben die Möglichkeit BAföG während Ihres Auslandsaufenthalts zu beziehen. In welchem Umfang dies machbar ist, hängt vom jeweiligen Gastland ab. Hierfür informieren Sie sich am besten direkt über die BAföG-Homepage.
Sie können uns gerne ansprechen, wenn Sie möchten. Sie können sich auch im Internet informieren:
1. Unter www.auswaertiges-amt.de finden Sie unter „Sicher Reisen“ Portraits aller Länder weltweit, die auch gesellschaftliche Themen und Sicherheitsfragen ansprechen.
2. Informieren Sie sich bei ilga.org über die Rechtslage in Ihrem Zielland.
3. Schauen Sie auf der Website Ihrer Gastuniversität, ob es dort Studierendeninitiativen gibt, die Sie ansprechen.
4. Suchen Sie im Internet nach Erfahrungsberichten zu Ihrem Ziel, die vielleicht relevante Hinweise enthalten, und nach Blogs wie z.B. den Gay Travel Index.