Bevor die große Reise beginnt, gibt es für Sie ein paar organisatorische Dinge zu erledigen. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen, die es nach der Bewerbung zu beachten gilt.

Sie haben sich noch nicht beworben? Dann finden Sie hier die passenden Informationen: Erasmus+ Bewerbung.

Wenn Sie vorbereitende Sprachkurse besuchen möchten, bietet Ihnen die JGU verschiedene Möglichkeiten, zu denen Sie sich über Jogustine anmelden können. Weitere Informationen finden Sie hier.

In einem zweiten Schritt müssen Sie sich an der Gastuniversität anmelden. Die Fristen für die Anmeldung an der Partneruniversität sind unbedingt einzuhalten; je nach Universität liegen diese zwischen April und Juni für das Wintersemester und für das Sommersemester zwischen Oktober und Dezember.

Die Anmeldung ist in der Regel online über die Homepage der Gastuniversität durchzuführen bzw. werden Sie von den Gastuniversitäten per E-Mail angeschrieben und über den Anmeldeprozess informiert. Das online generierte Anmeldeformular ist auszudrucken und fristgerecht mit allen anderen angeforderten Unterlagen an die Gastuniversität zu senden – an den meisten Universitäten kann dies auch per E-Mail geschehen.

Häufig ist eine englische Übersicht über die bisher in Mainz erworbenen Studienleistungen einzureichen. Ein englisches Transcript of Records können Sie unter Angabe Ihrer Matrikelnummer beim Prüfungsamt des Fachbereich 02 anfordern. Dies ist auch per E-Mail möglich.

Sollten Sie einen Sprachnachweis benötigen, wenden Sie sich bitte an das Erasmus+ Büro Soziologie.

Die Bearbeitungszeiten an den Gastuniversitäten können sich unter Umständen etwas hinauszögern, vor allem an denjenigen Universitäten, die viele internationale Studierende betreuen. Sollten Sie aber auch nach mehr als zwei Monaten nach Ihrer Anmeldung keine Antwort bekommen, sollten Sie aktiv werden. Informieren Sie uns und nehmen ggf. direkten Kontakt zur Gastuniversität auf.

Es gibt kaum feste Vorschriften. In der Regel ist ein Sprachkurs zu absolvieren. Darüber hinaus sind Soziologie-Kurse im Rahmen von mindestens 15 ECTS zu belegen. Dabei sind die Voraussetzungen der Partneruniversität zu beachten.

In schwierigen Fällen  –  etwa dann, wenn nur wenige oder sogar gar keine Soziologieveranstaltungen angeboten werden – sollten Sie sich unbedingt bei uns melden!

Nein – das Auslandsstudium soll für Ihr Studium an der JGU relevant sein, aber Sie können auch Kurse belegen, die z.B. Ihr Spezialgebiet vertiefen oder so an der JGU gar nicht angeboten werden. Sie müssen noch nicht mal ausschließlich Ihr Kernfach studieren – vielleicht gibt es ja fachverwandte Kursangebote an Ihrer Wunschhochschule oder Kurse, die eines Ihrer Fächer erweitern?

Oft erhalten Bewerber:innen direkt Informationen von den Gastuniversitäten über das Kursangebot mit den Unterlagen zur Anmeldung. Ist das nicht der Fall, müssen Sie sich selbstständig über die Internetseiten der Universität über den Semesterplan informieren. In einigen Ländern (bspw. Frankreich, Spanien) kann es vorkommen, dass das endgültige Kursprogramm erst zum Vorlesungsbeginn bekannt gegeben wird. Gibt es keine aktuellen Informationen, können vergangene Semester Anhaltspunkte zum angebotenen Programm bieten, weil die Kurse oftmals im Turnus angeboten werden.

Die engere Kursauswahl sprechen Sie mit der Erasmus+ Koordination ab. Ihre Wahl wird zusätzlich im Online Learning Agreement (OLA) festgehalten.

Trotz eines Auslandssemesters müssen die in Mainz üblichen Semestergebühren regulär überwiesen werden. Die Kosten für das Semesterticket, die den Großteil der Semestergebühren ausmachen, können allerdings zurückerstattet werden. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Asta stellen. Folgendes sollten Sie jedoch bedenken: Da die Semesterzeiten im Ausland deutlich von unseren abweichen, kehren einige Auslandsstudierende bereits zwei bis drei Monate vor deutschem Semesterende nach Mainz zurück. Planen Sie also nicht, die Zeit im Ausland bis zum nächsten Semesterbeginn in Deutschland auszunutzen, könnte das Semesterticket trotzdem im Anschluss an das Auslandssemester benötigt werden.

Ein Urlaubssemester beurlaubt Sie von Ihren Pflichten an der JGU. Das bedeutet, Sie können an der JGU keine Prüfungsleistungen absolvieren – an der Partneruniversität schon! Die im Ausland erbrachten Leistungen können trotz Beurlaubung anerkannt werden. Das Urlaubssemester kann Sie somit vor einer möglichen Wiederholungsprüfung schützen, die Sie ggf. ablegen müssen, aber nicht können, da Sie im Ausland sind. Durch das Urlaubssemester verschiebt sich die Wiederholungsfrist.

Außerdem steht Ihr Fachsemesterzähler still. Verbringen Sie beispielsweise Ihr 5. Fachsemester im Ausland als Urlaubssemester, zählt erst das darauffolgende Semester an der JGU offiziell als Ihr 5. Fachsemester.

Beachten Sie allerdings folgendes:

Das Prüfungsamt hat uns darauf hingewiesen, dass eine Beurlaubung und das Eintragen von Leistungen aus dem Auslandssemester zu Schwierigkeiten führen können, da die Eintragung von Leistungen nicht im Semester der Beurlaubung möglich ist, sondern immer erst im folgenden Semester!

Ein Beispiel: Sie sind im Wintersemester beurlaubt (01.Oktober bis 31. März). Sie kehren im Januar zurück und möchten die Anerkennung durchführen lassen. Die Anerkennung kann dann erst im Sommersemester, frühstens im April, umgesetzt werden. Sie erhalten somit auch erst dann die Leistungspunkte.

Bitte beachten Sie dies für Ihre Studienplanung, besonders mit Blick auf die Anmeldung zur Bachelorarbeit!

Zur Wiederholungspflicht:
Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes eine Wiederholungsprüfung antreten müssen, kann Sie das Zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 02 dafür entschuldigen. Sie müssen sich dann während der Prüfungsanmeldephase zu der jeweiligen Prüfung anmelden und anschließend schicken Sie dem Zentralen Prüfungsamt des Fachbereichs 02 eine Bestätigung, dass Sie ein Auslandsstudium absolvieren. Das Zentrale Prüfungsamt entschuldigt Sie anschließend für diese Prüfung.

Ein Urlaubssemester ist somit nicht notwendig.

Achtung: Dies gilt unter Umständen nicht für Ihr anderes Studienfach! Bitte sprechen Sie im Vorfeld Ihre Möglichkeiten ab.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Prinzipiell ist das möglich. Die Veranstaltungen des Beifachs können zusätzlich zu den 15 ECTS in Soziologie besucht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Gasthochschule dem Besuch der Veranstaltungen zustimmt. Besonders dann, wenn diese aus einem anderen Fachbereich sind (die Institute an anderen Universitäten sind teilweise ganz anders strukturiert), ist es empfehlenswert im Vorfeld bei der Partneruniversität anzufragen, ob die Möglichkeit dazu besteht. Bezüglich der Anerkennung der Leistungen an der JGU muss die jeweilige Studienberatung des Beifachs kontaktiert werden.

Sie können uns gerne ansprechen, wenn Sie möchten. Sie können sich auch im Internet informieren:
1. Unter www.auswaertiges-amt.de finden Sie unter „Sicher Reisen“ Portraits aller Länder weltweit, die auch gesellschaftliche Themen und Sicherheitsfragen ansprechen.
2. Informieren Sie sich bei ilga.org über die Rechtslage in Ihrem Zielland.
3. Schauen Sie auf der Website Ihrer Gastuniversität, ob es dort Studierendeninitiativen gibt, die Sie ansprechen.
4. Suchen Sie im Internet nach Erfahrungsberichten zu Ihrem Ziel, die vielleicht relevante Hinweise enthalten, und nach Blogs wie z.B. den Gay Travel Index.