FAQ

Was ist Erasmus+?

Erasmus+ ist ein Programm zur Förderung der Zusammenarbeit im Bereich Hochschulbildung. Mit Erasmus+ erhalten Studierende ein Stipendium für ihr Auslandsstudium an einer der europäischen Partnerhochschulen unseres Instituts. Das bedeutet, dass mithilfe des Programms Studierenden ermöglicht wird, Erfahrungen im Ausland im Rahmen eines Auslandsstudiums zu sammeln.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.studium.uni-mainz.de/erasmus/

https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de

 

Bewerbung

Wie bewerbe ich mich?

Für eine Erasmus+-Bewerbung muss eine Bewerbungsmappe mit einem Motivationsschreiben und Kopien der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung, sowie unter Umständen ein Nachweis der Sprachkenntnisse für Aufenthalte in Spanien, Frankreich oder Italien beim Erasmus-Büro eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht bei uns (per Mail an int@soziologie.uni-mainz.de) abzugeben. Die Bewerbungsphase findet einmal im Jahr statt, wobei die Bewerbungsfrist in der Regel im Januar endet. Später im Semester werden je nach Kapazität freie Plätze für das Sommersemester ausgeschrieben. Es lohnt sich also immer, einen Blick auf die Homepage zu werfen oder eine kurze Mail zu versenden und nachzufragen.

Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess und eine Checkliste zu den benötigten Unterlagen können Sie hier einsehen: https://www.int.soziologie.uni-mainz.de/bewerbung/

 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle Studierenden des Fachs Soziologie im Bachelor (Haupt- oder Beifach) und Master. Für Bachelor-Studierende gilt: Zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes muss der/die Studierende mindestens 2 Fachsemester abgeschlossen haben. Sowohl während des Bachelor-, Master und Phd-Studiums ist eine Erasmus+-Stipendienförderung von mindestens 2 bis zu 12 Monaten möglich. Das heißt, dass in jedem Studiengang maximal zwei Auslandssemester gefördert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines geförderten Auslandspraktikums, das zusätzlich zum Auslandsstipendium in Anspruch genommen werden kann (für detaillierte Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an den EU-Servicepoint).

Weitere Informationen zum Auslandspraktikum finden Sie hier: https://www.eu-servicepoint.de/

 

Planung

Welche organisatorische Unterstützung erhalte ich?

Ein Vorteil des Erasmus+-Programms ist neben der finanziellen Förderung auch der verringerte organisatorische Aufwand durch vereinfachte Zulassungsverfahren und Unterstützung bei der Vorbereitung. Je nach Gastuniversität gibt es Hilfe bei der Unterbringung, fachliche und kulturelle Betreuung, sowie in der Regel ein erleichterter Zugang zu Sprachkursen.

Wann gehe ich am besten ins Ausland?

Ein Auslandssemester im Bachelorstudiengang ist zu verschiedenen Zeitpunkten möglich. Wir empfehlen die Orientierung am Studienverlaufsplan im Modulhandbuch, sprich einen Auslandsaufenthalt im 4. oder 5. Fachsemester. Achten Sie darauf, dass manche Module nur in Winter- oder Sommersemestern angeboten werden.

Für Masterstudierende gibt es in dem Sinne keine Empfehlung. Hier muss das Auslandssemester individuell geplant werden. Allerdings gilt zu beachten, dass das empirische Projekt, das sich über 2 Semester erstreckt, unbedingt zusammenhängend belegt werden muss und nicht unterbrochen werden kann.

Die Frage nach dem besten Zeitpunkt hängt davon ab, an welche Bedingungen ein Auslandsstudium geknüpft wird. Die optimale Integration in den Studienverlaufsplan und Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen kann generell nicht garantiert werden. Es hängt vielmehr davon ab, wie das Auslandssemester individuell geplant wird. Wir empfehlen aber, sich nicht zu sehr von Regelstudienzeiten leiten zu lassen, sondern selbstbewusst die eigenen Ziele zu verfolgen.

Wo kann ich vorbereitende Sprachkurse besuchen?

Die meisten Partneruniversitäten verlangen Englischkenntnisse. Viele Veranstaltungen werden nämlich in englischer Sprache gehalten. Falls Sie Sprachkurse besuchen möchten, um Ihre Kenntnisse zu vertiefen bietet die JGU ein breites Spektrum an kostenfreien Sprachkursen an, zu denen man sich über Jogustine anmelden kann:
Fremdsprachenzentrum
Sprachen Nordeuropas und des Baltikums
Weitere Möglichkeiten bietet beispielsweise auch die Volkshochschule Mainz.

Beachten Sie unbedingt im Vorfeld welches Sprachniveau und welcher Sprachnachweis von der Partneruniversität verlangt wird.

Für die Partneruniversitäten in Italien, Frankreich und Spanien verlangen wir einen Nachweis der Sprachkenntnisse (mindestens B2-Niveau). Falls Sie gerade dabei sind, einen Sprachkurs zu belegen, ist eine Teilnahmebestätigung ausreichend und der Bewerbung beizulegen. Auch Zeugnisse aus der Schule, die zeigen, dass Italienisch, Französisch oder Spanisch bis zur Oberstufe belegt worden ist, gelten als Sprachnachweis. Wichtig ist, dass Sie sich selbst zutrauen Vorlesungen und Seminaren in der Unterrichtssprache folgen zu können.

Wie plane ich den Besuch der Veranstaltungen an der Gasthochschule?

Oft erhalten Bewerber:innen direkt Informationen von den Gastuniversitäten über das Kursangebot mit den Unterlagen zur Anmeldung. Ist das nicht der Fall, müssen Sie sich selbstständig über die Internetseiten der Universität über den Semesterplan informieren. In einigen Ländern (bspw. Frankreich, Spanien) kann es vorkommen, dass das endgültige Kursprogramm erst zum Vorlesungsbeginn bekannt gegeben wird. Gibt es keine aktuellen Informationen, können vergangene Semester Anhaltspunkte zum angebotenen Programm bieten, weil die Kurse in der Regel im Turnus angeboten werden. Die engere Kursauswahl (Soziologie-Kurse im Rahmen von mindestens 15 ECTS) wird dann mit dem/der Erasmus-Koordinator:in besprochen und im Learning Agreement (LA) festgehalten. Setzen Sie sich dafür mit dem/der Ansprechpartner:in (siehe rechte Leiste) oder dem Erasmus+-Büro rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt in Verbindung. In schwierigen Fällen  –  etwa dann, wenn nur wenige oder sogar gar keine Soziologieveranstaltungen angeboten werden – sollten Sie unbedingt in die Sprechstunde kommen.

Lohnt sich ein Urlaubssemester und wie beantrage ich es?

Auch bei einem Auslandsaufenthalt kann ein Urlaubssemester beantragt werden. Dies hat den Vorteil, dass der Fachsemesterzähler für dieses Semester stillsteht. Verbringen Sie beispielsweise Ihr 5. Fachsemester im Ausland als Urlaubssemester, zählt erst das darauffolgende Mainzer Semester offiziell als Ihr 5. Fachsemester. Die im Ausland erbrachten Leistungen können trotz Beurlaubung anerkannt werden. Das Urlaubssemester bedeutet nur, dass keine Prüfungen in Mainz abgelegt werden können. Wenn also eine Prüfung vor dem Auslandssemester nicht bestanden wurde, werden Sie automatisch zum Wiederholungstermin angemeldet – egal ob Sie zu dieser Zeit im Ausland sind oder nicht. Wird ein Urlaubssemester beantragt, verschiebt sich die Wiederholung der Prüfung.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.studium.uni-mainz.de/beurlaubung/

 

Ablauf

Was passiert, wenn ich eine Zusage bekommen habe?

Im Fall einer Zusage, versenden wir an die ausgewählten Erasmus+-Bewerber:innen eine Nominierungs-Email, die den Link zum offiziellen Registrierungs-Portal der Abteilung Internationales enthält und die Anmeldung als Erasmus+-Stipendiat:in in Mainz einleitet. Über den Link registriert sich der/die nominierte Erasmus+-Stipendiat:in in einem Online-System, das die Daten der Studierenden erfasst. Am Ende der Registrierung wird ein Dokument generiert, das der/die Studierende ausdruckt, unterschreibt und in der Erasmus+-Sprechstunde abgibt, in den Briefkasten des Studienbüros (Raum 03.320, Georg-Forster-Gebäude) wirft, oder per Mail (int@soziologie.uni-mainz.de) an uns sendet.

Was habe ich nach Abgabe der Online-Registrierung zu tun?

Die Registrierung wird von uns an die Abteilung Internationales weitergeleitet. Daraufhin erhalten die Bewerber:innen alle notwendigen Dokumente, die im Rahmen des Erasmus+-Programms auszufüllen sind. Lesen sich bitte die Erklärungen und Informationen zur fristgerechten Abgabe der Erasmus+-Dokumente aufmerksam durch!

Dokumente zum Downloaden finden Sie hier: https://www.studium.uni-mainz.de/erasmus-einzureichende-dokumente/

Ich muss mich an der Gasthochschule noch mal anmelden. Wie und warum?

In einem zweiten Schritt müssen sich nominierte Erasmus+-Kandidat:innen an der Gastuniversität anmelden. Die Fristen für die Anmeldung an der Partneruniversität sind unbedingt einzuhalten; je nach Universität liegen diese zwischen April und Juni für das Wintersemester und für das Sommersemester zwischen Oktober und Dezember. Die Anmeldung ist in der Regel online über die Homepage der Gastuniversität durchzuführen, bzw. werden die Studierenden von den Gastuniversitäten per E-Mail angeschrieben und über den Anmeldeprozess informiert. Das online generierte Anmeldeformular ist auszudrucken und fristgerecht mit allen anderen angeforderten Unterlagen an die Gastuniversität zu senden - an den meisten Universitäten kann dies auch per E-Mail geschehen.

Häufig ist eine englische Übersicht über die bisher in Mainz erworbenen Studienleistungen einzureichen. Ein englisches Transcript of Records können Sie unter Angabe Ihrer Matrikelnummer beim Prüfungsamt des Fachbereich 02 anfordern. Dies ist auch per E-Mail möglich.

Ich höre nichts von meiner Partneruni, was soll ich tun?

Die Bearbeitungszeiten an den Gastuniversitäten können sich unter Umständen etwas hinauszögern, vor allem an denjenigen Universitäten, die viele internationale Studierende betreuen. Sollten Sie aber auch nach mehr als zwei Monaten nach Ihrer Anmeldung keine Antwort bekommen, sollten Sie aktiv werden. Informieren Sie uns und nehmen ggf. direkten Kontakt zur Gastuniversität auf.

 

Finanzierung

Wie sieht die finanzielle Förderung aus?

Die Teilnahme am Erasmus+-Programm befreit Sie von Studiengebühren an der Gasthochschule. Zusätzlich wird im Rahmen des Erasmus+-Stipendiums ein Zuschuss für auslandsbedingte Mehrkosten gewährt sowie Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder mit Kindern. Die Höhe des Erasmus+-Stipendiums ist an das jeweilige Zielland angepasst. Die Länder sind in verschiedene Kategorien eingeteilt, bei denen sich die Höhe der Förderung unterscheidet. Aktuelle Informationen finden Sie bei der Abteilung Internationales.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.studium.uni-mainz.de/finanzierung-eines-auslandsstudiums/

Wie lasse ich mir die Gebühren für das Semesterticket in Mainz rückerstatten?

Trotz eines Auslandssemesters müssen die in Mainz üblichen Semestergebühren regulär überwiesen werden. Die Kosten für das Semesterticket, die den Großteil der Semestergebühren ausmachen, können allerdings zurückerstattet werden. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Asta stellen. Folgendes sollten Sie jedoch bedenken: Da die Semesterzeiten im Ausland deutlich von den deutschen abweichen, kehren einige Auslandsstudierende bereits zwei bis drei Monate vor deutschem Semesterende nach Mainz zurück. Planen Sie also nicht, die Zeit im Ausland bis zum nächsten Semesterbeginn in Deutschland auszunutzen, könnte das Semesterticket trotzdem im Anschluss an das Auslandssemester benötigt werden.

Gibt es die Möglichkeit BAföG zu beziehen?

Sie haben die Möglichkeit BAföG während Ihres Auslandsaufenthalts zu beziehen. In welchem Umfang dies machbar ist, hängt vom jeweiligen Gastland ab. Hierfür informieren Sie sich am besten direkt über die BAföG-Homepage.

 

Anerkennung der Leistungen

Wie funktioniert die Anerkennung akademischer Leistungen?

Ein zentrales Anliegen des Erasmus+-Programms ist die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen an der Heimatuniversität. Hierzu wird der Besuch der an der Gasthochschule angebotenen Lehrveranstaltungen vor der Abreise mit dem Erasmus+-Büro Soziologie abgesprochen und offiziell von der Erasmus+-Koordination genehmigt. Sobald die Kurse an der Partneruniversität veröffentlicht sind, können Sie mit dem/der Erasmus+-Koordinator:in einen Termin vereinbaren, um Kurswahl und Anerkennung zu besprechen.

Kann ich auch Veranstaltungen in meinem Beifach besuchen und mir diese anerkennen lassen?

Prinzipiell ist das möglich. Die Veranstaltungen des Beifachs können zusätzlich zu den 15 ECTS in Soziologie besucht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Gasthochschule dem Besuch der Veranstaltungen zustimmt. Besonders dann, wenn diese aus einem anderen Fachbereich sind (die Institute an anderen Universitäten sind teilweise ganz anders strukturiert), ist es empfehlenswert im Vorfeld bei der Partneruniversität anzufragen, ob die Möglichkeit dazu besteht. Bezüglich der Anerkennung der Leistungen in Mainz muss die jeweilige Studienberatung des Beifachs kontaktiert werden.

Wie funktioniert die Anerkennung meiner Leistungen?

Nur die mit uns abgesprochenen und auf dem Learning Agreement festgehalten Kurse können von uns als Studienleistung anerkannt werden. Für die Anerkennung benötigen wir das Transcript of Records über Ihre im Ausland belegten und bestandenen Kurse. Dieses Dokument erhalten Sie von der Gastuniversität. Weiterhin benötigen wir einen ausgefüllten Antrag auf Anerkennung.

 

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